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Was ist OPUS?
Der Online-Publikations-Server der Hochschule Mannheim dient als Hochschulschriftenserver der elektronischen Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten der Hochschule. OPUS wird als Dienst der Bibliothek in Kooperation mit dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) angeboten.
Welche Vorteile bietet elektronisches Publizieren in OPUS?
  • Sofortige weltweite Verfügbarkeit der Veröffentlichung ohne Verzögerung durch Herstellung, Druck und Vertrieb
  • Sicherung der Authentizität der Dokumente und damit ihrer Zitierfähigkeit
  • Langfristige Archivierung mit einer dauerhaft stabilen und zitierfähigen Internet-Adresse
  • Bibliographischer Nachweis im lokalen Online-Katalog und in überregionalen Bibliotheksverzeichnissen
  • Volltextsuche über die gesamte Publikation
  • Einbindungsmöglichkeit von Multimedia-Elementen (Videoclips, Tonbeispiele, Simulationen etc.) und Hyperlinks
  • Kostenlose Publikationsmöglichkeit
  • Kosteneinsparung bei der Veröffentlichung von Dissertationen durch Reduzierung der Anzahl der gedruckten Exemplare
  • Kostenloser Zugriff auf die wissenschaftliche Information für Lehre und Forschung
Wie lange bleiben die Dokumente verfügbar?
Es ist keine zeitliche Beschränkung der Verfügbarkeit vorgesehen. Elektronische Dissertationen und Habilitationen werden auch an den Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek weitergeleitet und dort langzeitarchiviert.
Sind Dokumente in OPUS zitierfähig?
Veröffentlichungen in OPUS sind konventionellen Veröffentlichungen prinzipiell gleichwertig und damit auch zitierfähig. Zur dauerhaften und stabilen Adressierung einer elektronischen Ressource in OPUS werden Uniform Resource Names (URN) erzeugt und bei der Deutschen Nationalbibliothek registriert.
Wer kann in OPUS der Hochschule Mannheim veröffentlichen?
OPUS steht als Publikationsplattform grundsätzlich allen Mitgliedern der Hochschule Mannheim zur Verfügung.
Was kann in OPUS veröffentlicht werden?
  • Wissenschaftliche Arbeiten von Mitgliedern der Hochschule Mannheim, insbesondere Prüfungsarbeiten (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten)
  • Wissenschaftliche Arbeiten von Lehrenden der Hochschule Mannheim (Forschungsarbeiten, Aufsätze, Reports, Kongressbeiträge u.a.)
  • Schriftenreihen
  • Dissertationen der Hochschule Mannheim
Wo werden die Dokumente veröffentlicht?
Üblicherweise werden die elektronischen Dokumente in OPUS im Internet frei zugänglich gemacht. Bei Abschlussarbeiten kann der Zugriff auf das Hochschulnetz der Hochschule Mannheim eingeschränkt werden. Bitte lesen Sie dazu den Abschnitt "Abschlussarbeiten".
Wie können Dokumente eingebracht werden?
Das vorbereitete Dokument muss zunächst im PDF-Format auf dem lokalen Rechner verfügbar sein. Bitte füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus. Dort müssen einige Angaben eingetragen werden, die das Dokument beschreiben. Schließlich werden diese Angaben und das Dokument selbst auf den OPUS-Server übermittelt. Zum Schluss muss der Veröffentlichungsvertrag ausgedruckt und im Fall von Abschlussarbeiten im Service Center Studierende abgegeben werden. (Bitte beachten Sie unbedingt den Abschnitt "Abschlussarbeiten"!) Bei allen anderen Veröffentlichungsarten geben Sie bitte den Vertrag direkt in der Hochschulbibliothek ab. Hier werden die Daten überprüft und das Dokument in OPUS freigegeben.
In welcher Form müssen Dokumente eingebracht werden?
Die Dokumente sollen in einem einheitlichen, plattformunabhängigen Dokumentformat angeboten werden. Dieses Format ist PDF (Portable Document Format), da es derzeit die meisten Vorteile bietet. Das Dokument muss in das Format PDF konvertiert werden, bevor es in OPUS eingebracht werden kann. Nutzen Sie dafür z. B. die kostenfreie Software FreePDF.
Warum muss ein Veröffentlichungsvertrag unterschrieben werden?
Damit ein eingebrachtes Dokument frei geschaltet und somit allgemein zugänglich gemacht werden kann, ist ein Veröffentlichungsvertrag zwischen dem Autor und der Hochschule Mannheim - vertreten durch die Hochschulbibliothek - nötig. Den Veröffentlichungsvertrag können Sie am Schluss des Anmeldevorgangs direkt in OPUS herunterladen. Falls Sie Ihre Abschlussarbeit veröffentlichen, geben Sie den Vertrag im Service Center Studierende ab. (Bitte beachten Sie unbedingt den Abschnitt "Abschlussarbeiten"!). Ansonsten geben Sie den Vertrag direkt in der Hochschulbibliothek ab. Dieses Verfahren dient der rechtlichen Absicherung beider Vertragspartner.
Was muss bei der Veröffentlichung von Abschlussarbeiten beachtet werden?
Für die Veröffentlichung von Abschlussarbeiten benötigen Sie die Empfehlung des Erst- und Zweitbetreuers. Gleichzeitig unterliegen Abschlussarbeiten häufig Sperrfristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Diese Informationen werden u. a. im Veröffentlichungsvertrag hinterlegt: Falls Ihre Arbeit einer Sperrfrist unterliegt, tragen Sie sie bitte in §1, Abschn. 3 ein. Am Ende des Vertrags finden Sie einen Abschnitt zur Publikationsempfehlung Ihrer Betreuer: Nur wenn diese Empfehlung von Ihrem Erst- UND Zweitbetreuer unterschrieben wurde, wird das Dokument in OPUS entweder im Hochschulnetz oder im Internet veröffentlicht. Am besten geben Sie den Veröffentlichungsvertrag bereits zusammen mit der Anmeldung Ihrer Arbeit im Service Center Studierende ab; spätestens jedoch mit der Abgabe der gedruckten Arbeit muss der Veröffentlichungsvertrag im Service Center Studierende vorliegen.
Wozu dient das Online-Anmeldeformular?
Das Online-Anmeldeformular dient der Beschreibung Ihrer Veröffentlichung (sog. Metadaten). Die Daten (z.B. Titel, Autor, Schlagwörter, Abstract usw.) dienen der späteren Recherche nach Ihrem Dokument in Datenbanken. Je sorgfältiger Sie passende Schlagwörter zu Ihrem Dokument ermitteln, desto präziser können später die Recherchen sein. Formale Informationen zu den einzelnen Feldern des Online-Anmeldeformulars finden Sie in den Erläuterungen zu den einzelnen Eingabefeldern.
Können Dokumente in OPUS geändert oder gelöscht werden?
Eine Möglichkeit, Dokumente zu ändern oder zu löschen, ist nicht vorgesehen. Dies garantiert die Authentizität der Dokumente, die damit gedruckten Publikationen vergleichbar sind. Änderungen oder Korrekturen am Text sind somit nachträglich nicht möglich. Wünscht der Verfasser eine Korrektur, so muss das geänderte Dokument vollständig neu eingebracht werden. Dies entspricht einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen.
Für im Internet veröffentlichte Arbeiten gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für "konventionelle" Veröffentlichungen. Fremde Inhalte innerhalb einer Arbeit dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. Verlages oder im Rahmen eines Zitats verwendet werden. Im Veröffentlichungsvertrag bestätigen Sie gegenüber der Hochschulbibliothek, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen neben den Urheberrechten ggf. auch weitere Rechte wie z.B. Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- und Patentrechte.

Die Autoren als geistige Schöpfer der Dokumente besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte. Wenn ein Dokument zuerst in OPUS veröffentlicht wird, so tritt der Autor ein nicht-ausschließliches Verwertungsrecht an die Hochschulbibliothek der Hochschule Mannheim ab, d.h. er kann das Dokument beliebig an anderer Stelle (z.B. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Monographie) veröffentlichen.

Wenn Dokumente in OPUS eingebracht werden sollen, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, dann hängt diese Möglichkeit von den Vereinbarungen ab, die der Autor mit der veröffentlichenden Stelle (i.d.R. einem Verlag) getroffen hat. Zahlreiche Verlage erlauben die elektronische Parallelpublikation, sofern es sich um einen universitären Non-profit-Server (wie dem Hochschulschriftenserver OPUS der Hochschule Mannheim) handelt. Die Detailregelungen in einem Veröffentlichungs- oder Autorenvertrag sind letztlich Verhandlungssache.

Empfehlungen des Wissenschaftsrates:
Der Wissenschaftsrat schreibt in seinen "Empfehlungen zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken" 2001: "(der Wissenschaftsrat) ...ist der Auffassung, dass Autoren ihre Verwertungsrechte mit der Freigabe zur wirtschaftlichen Verwertung nicht pauschal an Verlage abtreten und diesen ein exklusives Recht für sämtliche Arten der Verwertung einräumen sollten [...] Im Wissenschaftssystem sollte Einvernehmen bestehen, dass dem Autor das Recht zur Zweitverwertung erhalten bleiben sollte, um eine elektronische Neuauflage für die Möglichkeit einer unabhängigen Online-Veröffentlichung beispielsweise über den Server einer Hochschule [...] anzubieten."

OPUS bietet Autoren die Möglichkeit, ein elektronisches Archiv ihrer Arbeiten aufzubauen.

Die Publikationen in OPUS sind in verschiedenen Katalogen und Datenbanken recherchierbar:
  • OPUS bietet eine Feldsuche nach Titel, Autor, Schlagwort usw., eine Volltextsuche und eine Browsing-Möglichkeit für die Suche nach Fakultäten, Instituten, Sachgruppen.
  • Die OPUS-Dokumente, die im Internet veröffentlicht werden, sind in den einschlägigen Hochschulbibliothekskatalogen verzeichnet: Im OPAC der Hochschule Mannheim, im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (SWB), im Karlsruher Virtuellen Katalog.
  • Dissertationen sind auch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek nachgewiesen, die die Dokumente auf ihren Servern speichert.
  • Für eine Metasuche nach elektronischen Hochschulschriften sind die OPUS-Dokumente, die im Internet veröffentlicht werden, zusätzlich in der OPUS-Metasuche, der gemeinsamen Suche in allen OPUS-Servern, und in BASE, der Suchmaschine der Universität Bielefeld für wissenschaftliche Internet-Quellen, nachgewiesen.
  • Durch die Erschließung mit standardisierten Metadaten sind die Dokumente auch für die Findbarkeit in Suchmaschinen (wie z.B. Google) aufbereitet und können über diese gefunden werden.
Wie können Dokumente gelesen werden?
Die Dokumente in OPUS liegen im PDF-Format vor. Um sie lesen zu können benötigt man die kostenlose Software Acrobat Reader.
Können die Dokumente auch ausgedruckt werden?
Die Dokumente können in der Regel mit Hilfe des Acrobat Readers ausgedruckt werden.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen ausschließlich zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Jeder Benutzer / jede Benutzerin der Dokumente ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Alternativ können Sie auch eine Creative Commons (CC) Lizenz verwenden und dadurch weitergehende Rechte einräumen. Ob das Urheberrecht oder eine dieser CC-Lizenzen gelten soll, wird beim Veröffentlichen des Dokumentes abgefragt.
Es stehen zwei CC-Lizenzen zur Wahl:
CC BY-NC-ND 3.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung): die Weitergabe des Dokuments wird zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt, sofern die Quelle genannt wird. Eine Bearbeitung ist nicht erlaubt.
CC BY-NC-SA 3.0 (Namensnennung - nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen): die Weitergabe des Dokuments und auch dessen Bearbeitung wird zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt, sofern die Quelle genannt und das Dokument unter derselben Lizenz weitergegeben wird.
Wie sollen elektronische Publikationen zitiert werden?
In Anlehnung an ISO 690-2 können elektronische Publikationen folgendermaßen zitiert werden:

Beispiel einer Dissertation mit URN
Mustermann, Max:
Titel : Untertitel [online]
Mannheim, Hochsch., Diss., (2014) [Zugriff am: 01.01.2015]
Verfügbar unter: urn:nbn:de:bsz:93-opus-4103

Beispiel eines Aufsatzes mit URL
Mustermann, Max ; Musterfrau, Anna:
Titel Aufsatz : Untertitel Aufsatz [online]
In: Zeitschriftentitel, Band (Jahr) Heft, S. 12-20 [Zugriff am: 01.01.2015]
Verfügbar unter: http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/1999/516

Als Datum ist der letzte Aufruf der Quelle durch den Zitierenden zu verstehen.